Baumfällungen & Rodungen


 

  • Baumfällungen

  • Rodungen

  • Abtragen von Bäumen

  • Wurzelstockfräsungen

  • Häckseln

  • etc.

 

Baumfällungen gestalten sich oft schwierig, wenn durch örtliche Bebauung kaum freier Platz vorhanden ist. Mittels flexibler und effizienter Seilklettertechnik und den Einsatz von Hebebühnen jedoch ist eine schnelle und kostengünstige Baumfällung möglich.

Das Abtragen von Bäumen ist eine nicht ungefährliche Arbeit und sollte stets von fachkundigen und erfahrenen Profis durchgeführt werden.
Eine Baumabtragung wird unumgänglich wenn ein Baum gefällt werden soll und kein Platz vorhanden ist.
Es wird mit der stückweisen Abtragung des Baumes von oben begonnen und so kleinere Elemente mit Seiltechniken sicher heruntergelassen und abtransportiert.
>Nur so können Schäden im Umfeld des Baumes verhindert werden.

Zu unserem Aufgabenbereich zählt auch das Ausfräsen von Wurzelstöcken!
Sie haben Wurzelstöcke in Ihrem Garten welche Sie entfernen möchten? Unseren Fräsen ist kein Wurzelstock zu groß!‘

Sie haben Stammstücke, Zweige, Äste oder großgewachsene Pflanzen, welche Sie zerkleinern wollen? Gerne häckseln wir diese für Sie und transportieren das Schnittgut für Sie ab oder verteilen es in Ihrem Garten.
Häckselgut eignet sich sehr gut zum Mulchen, für das Abdecken von Pflanzflächen und zum Aufbessern von Kompost, welcher eine gute Alternative zu künstlichen Düngern darstellt!

 

Sie haben Bäume in Ihrem Garten oder Innenhof, welche:

  • krank
  • am absterben
  • bereits abgestorben
  • bauliche Substanz beschädigen
  • durch Umwelteinflüsse zu einem Risiko geworden sind?

 

Kontaktieren Sie uns

 

Kostenlose Besichtigung + Beratung + unverbindliches Angebot !

______________________________

Baumschutzgesetz

Zur Erhaltung einer gesunden Umwelt ist der Baumbestand im Gebiet der Stadt Wien unter Schutz gestellt.
Es dürfen Bäume nur mit einer behördlichen Genehmigung gefällt werden.  Davon sind lediglich Obstbäume und Bäume in Kleingärten ausgeschlossen (Rodung ohne Genehmigung möglich).
Alle anderen Bäume, gleich ob Laub oder Nadelbaum – Ab einem Stammumfang von 40 cm (gemessen in 1 Meter Höhe), ist eine Genehmigung vom Magistrat erforderlich.
In den meisten Fällen werden Ersatzpflanzungen notwendig, welche man zu leisten hat.
Wir empfehlen Ihnen sich diesbezüglich zu informieren und gegebenfalls ein Rodungsansuchen beim zuständigen Bezirksamt zu stellen.

Gerne beraten wir sie diesbezüglich und stellen für Sie einen Rodungsantrag!

 

Kontaktieren Sie uns einfach